Kostenlose unverbindliche Erstberatung
Mit der kostenlosen unverbindlichen Erstberatung können Sie sich mit uns als Experten für Energieeffizienz in Verbindung setzen, um Informationen und Ratschläge zu einem bestimmten Thema oder Problem zu erhalten, ohne dass dafür Kosten anfallen oder eine Verpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit besteht.
Auf Basis der Erstberatung kann über eine weitreichendere Beratung entschieden werden. Hier ist oft die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sinnvoll.
Dieser wird bei einem Einfamilienhaus mit 650,-€ gefördert und hat zudem einem sehr hohen Informationsgehalt. Des Weiteren werden sinnvolle Sanierungsvarianten erarbeitet.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) inkl. Umsetzungshilfe
Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine mit 650,-€ (Ein- und Zweifamilienhaus) vom BAFA geförderte, standardisierte Energieberatung.
Hier werden grundsätzliche Fragen beantwortet wie:
- Wie kann ich mein Haus sanieren?
- Welche Maßnahmen sind überhaupt sinnvoll?
- Was sind die Kosten und welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Was bewirken einzelne Sanierungsmaßnahmen an meinem Haus?
- Worauf muss bei einer Sanierungsmaßnahme im Speziellen geachtet werden?
Um diese Fragen detailliert beantworten zu können wird dabei die gesamte Gebäudehülle mittels einer Software erfasst, wodurch der genaue Energiebedarf berechnet wird und dadurch genaue Aussagen zu Sanierungsmaßnahmen getroffen werden können.
Wofür brauchen Sie einen Energieausweis?
🔹 1. Verkauf oder Vermietung
Sie müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn Sie ein Gebäude oder eine Wohnung:
- verkaufen
- verpachten
- vermieten
Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Energiekennwerte angegeben werden (z. B. Energiebedarf, Energieträger, Effizienzklasse).
🔹 2. Rechtliche Nachweispflicht
- Für öffentliche Gebäude ab 250 m² Nutzfläche mit Publikumsverkehr muss der Ausweis öffentlich ausgehängt werden.
- Bei Neubauten ist er Teil der Bauunterlagen.
Typ
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Beschreibung
basiert auf technischer Gebäudeanalyse
basiert auf realem Energieverbrauch
Wann verwenden?
Pflicht bei Gebäuden < 5 WE, vor 1977, unsaniert
nur erlaubt bei Wohngebäude mit ≥ 5 Wohneinheiten
unabhängig vom Baujahr oder Sanierungszustand
Wohngebäude mit ≤ 4 Wohneinheiten, wenn Bauantrag nach dem 1. November 1977
Förderservice Heizungstausch/Wärmenetzanschluss
Schwierigkeiten das Förderchaos und das Durcheinander bei der Antragsstellung durchzublicken?
Durch unseren Förderservice zum Heizungstausch oder Wärmenetzanschluss begleiten wir Sie von der ersten Förderberatung, über die Antragstellung bis hin zur Abnahme und Auszahlung der Förderbeträge über den gesamten Prozess des Heizungstauschs. Zusätzlich stellen wir Ihnen alle benötigten Dokumente für den Förderantrag zur Verfügung